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Pflegepfeiler

Kostenlos · verständlich · persönlich

Was steht Ihnen bei Pflege zu?

Pflegepfeiler zeigt pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, ob ein Pflegegrad möglich ist, was ihnen zusteht – und hilft beim Antrag. Schritt für Schritt, in einfacher Sprache.

  • Für Sie kostenlos
  • Auf Deutsch, Arabisch, Türkisch
  • Auch begleitet vor Ort

Einschätzung

Pflegegrad 2

voraussichtlich – kein Bescheid

Ihr Anspruchs-Plan

Beispiel
  • PflegegeldPflegekasse347 € / Monat
  • Entlastungsbetraganerkannter Anbieter131 € / Monat
  • PflegeboxPflegebox-Partnerbis 42 € / Monat
  • BadumbauAntrag vor Baubeginnbis 4.180 €

Ihr nächster Schritt

Badumbau beantragen – mit Kostenvoranschlag, vor Baubeginn.

Wenn es plötzlich ernst wird

Pflege kommt selten geplant.

Sie beginnt mit einem Sturz, einer Diagnose, nachlassenden Kräften oder Demenz in der Familie. Ab diesem Moment stehen Betroffene und Angehörige vor denselben Fragen.

  1. 1

    Bin ich überhaupt pflegebedürftig, und welchen Pflegegrad hätte ich?

  2. 2

    Was steht mir zu – an Geld, Hilfsmitteln, Umbauten und Entlastung?

  3. 3

    Wo fange ich an, und wer hilft mir konkret?

Das Schwerste ist oft nicht der Mangel an Informationen. Es ist das Gefühl, den Überblick verloren zu haben, etwas Wichtiges zu verpassen – und allein zu sein. Dafür gibt es Pflegepfeiler.

So geht’s

Zwei Wege. Ein klarer nächster Schritt.

Egal, ob Sie noch ganz am Anfang stehen oder schon einen Pflegegrad haben – wir holen Sie dort ab, wo Sie gerade sind.

Noch kein Pflegegrad

Ich weiß nicht, ob mir ein Pflegegrad zusteht.

Sie bekommen eine erste Einschätzung, Mut zum Antrag und Hilfe beim Ausfüllen. Wenn nötig, verweisen wir Sie an eine Beratungsstelle.

  1. 1Pflegegrad einschätzen
  2. 2Antrag stellen – mit Hilfe
  3. 3Beratung, wenn Sie sie brauchen
Pflegegrad 1 bis 5

Ich habe schon einen Pflegegrad.

Sie geben Ihren Pflegegrad ein und beantworten ein paar kurze Fragen. Danach sehen Sie, was Ihnen zusteht und wer Ihnen dabei hilft.

  1. 1Pflegegrad eingeben
  2. 2Ein paar Fragen zum Alltag
  3. 3Passende Leistungen und Anbieter
  1. 1

    Einschätzen

    Allein am Handy oder gemeinsam mit einem Mitarbeiter. Ohne Pflegegrad machen Sie die Selbsteinschätzung, mit Pflegegrad geben Sie ihn einfach ein.

  2. 2

    Ansprüche sehen

    Sie bekommen Ihren persönlichen Plan auf einer Seite: was Ihnen zusteht, wer es bezahlt und wer Ihnen dabei hilft.

  3. 3

    Antrag stellen

    Wir helfen beim Pflegeantrag und weisen auf Rechte und Fristen hin. Bei Rechtsfragen verweisen wir an neutrale Stellen.

  4. 4

    Hilfe bekommen

    Wenn Sie möchten, verbinden wir Sie direkt mit passenden Anbietern – nur mit Ihrer Einwilligung.

Was Ihnen zustehen kann

Geld, Hilfsmittel, Umbauten und Entlastung.

Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden nie genutzt – einfach, weil niemand davon weiß. Ein Auszug:

Beträge: Stand 2026

  • bis 990 € im Monat

    Pflegegeld

    Wenn Angehörige zu Hause pflegen. Ab Pflegegrad 2, je nach Grad 347 € bis 990 €.

    Zahlt: Pflegekasse

  • 131 € im Monat

    Entlastungsbetrag

    Für Haushaltshilfe, Einkaufen oder Begleitung durch anerkannte Anbieter. Schon ab Pflegegrad 1.

    Zahlt: Pflegekasse

  • bis 42 € im Monat

    Pflegebox

    Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, nach Hause geliefert.

    Zahlt: Pflegekasse

  • bis 4.180 € je Maßnahme

    Umbau der Wohnung

    Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Treppenlift oder Küche. Wichtig: Antrag vor Baubeginn.

    Zahlt: Pflegekasse

  • 3.539 € im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Wenn Sie als pflegende Person eine Pause brauchen, krank werden oder in den Urlaub fahren. Ab Pflegegrad 2.

    Zahlt: Pflegekasse

  • max. 25 € Zuzahlung

    Hausnotruf & Pflegebett

    Technische Hilfsmittel werden übernommen. Sie zahlen höchstens 10 %, maximal 25 € je Hilfsmittel.

    Zahlt: Pflegekasse

Und mehr, worauf wir Sie hinweisen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflege-Pauschbetrag in der Steuer
  • Rentenpunkte für pflegende Angehörige
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kostenlose Pflegekurse

Der Unterschied

Vom Chaos zur klaren Liste.

Vorher

  • Unsicherheit und Überforderung
  • Informationschaos, keine Reihenfolge
  • Angst, Fristen oder Ansprüche zu verpassen
  • Leistungen, die nie genutzt werden

Mit Pflegepfeiler

  • Eine Einschätzung der eigenen Situation
  • Eine klare Liste: Das steht mir zu
  • Passende Anbieter, direkt verbunden
  • Ein konkreter nächster Schritt

Für wen

Für Betroffene. Und für alle, die sich kümmern.

Situationen, die wir kennen:

  • Allein lebend

    Nach einem Sturz plötzlich auf Hilfe angewiesen. Formulare überfordern, die eigenen Ansprüche sind unbekannt.

    Mit Pflegepfeiler: Selbsteinschätzung, Antrag mit Hilfe – und die Erkenntnis, dass ein Badumbau und Pflegehilfsmittel zustehen.

  • Berufstätige Tochter

    Arbeitet Vollzeit und organisiert nebenbei die Pflege der Mutter. Recherchiert nachts und hat Angst, Fristen zu verpassen.

    Mit Pflegepfeiler: Schritt-für-Schritt-Führung und alle Ansprüche auf einer Seite. Weniger Suchen, mehr Überblick.

  • Pflegender Sohn

    Pflegt den Vater zu Hause und stößt an seine Grenzen. Kennt die Entlastungsangebote nicht und schiebt Anträge vor sich her.

    Mit Pflegepfeiler: Erfährt von Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Tagespflege – und wird direkt mit Anbietern verbunden.

  • Wenig Deutsch

    Hat Vorbehalte gegenüber Behörden und hört über die Gemeinde von Pflegepfeiler.

    Mit Pflegepfeiler: Muttersprachliche Führung, Begleitung vor Ort auf dem Tablet und Hilfe beim Antrag.

In Ihrer Sprache. Und wenn Sie möchten, persönlich.

Nicht jeder füllt gern allein etwas am Bildschirm aus. Unsere Mitarbeiter begleiten Sie auch vor Ort – in Gemeinden, Vereinen und Moscheen – und gehen alles gemeinsam mit Ihnen auf dem Tablet durch.

  • Deutsch
  • Arabisch
  • Türkisch

31.12.

2026

Gut zu wissen: Die Pflegereform 2027

Nach dem aktuellen Entwurf sollen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Maßgeblich ist das Antragsdatum: Anträge bis 31.12.2026 werden voraussichtlich noch nach dem bisherigen Recht geprüft. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Unser Versprechen

Ein ruhiger Begleiter. Kein Formular.

Die Hauptrolle spielen Sie und Ihre Familie. Wir geben Orientierung, machen Kompliziertes einfach und zeigen Ihnen immer, was als Nächstes kommt.

  • Kostenlos für Sie

    Sie zahlen nichts. Partner-Anbieter bezahlen uns – und das sagen wir offen.

  • Ehrlich

    Wir versprechen keinen Pflegegrad. Wir geben eine Einschätzung und begleiten Sie zum Antrag.

  • Ihre Entscheidung

    Ihr Ergebnis sehen Sie immer. Daten gehen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Anbieter.

  • Kein Behördendeutsch

    Kurze Sätze, klare Beträge, ein nächster Schritt – statt Paragrafen.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten.

Was kostet Pflegepfeiler?

Für Sie nichts. Pflegepfeiler ist für pflegebedürftige Menschen und Angehörige kostenlos. Wir finanzieren uns, indem Partner-Anbieter uns bezahlen, wenn Sie sich – mit Ihrer Einwilligung – für deren Angebot entscheiden. Das sagen wir offen.

Bekomme ich durch Pflegepfeiler einen Pflegegrad?

Nein, das versprechen wir nicht. Den Pflegegrad legt nur Ihre Pflegekasse fest, nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten durch Medicproof). Wir geben Ihnen eine Einschätzung und begleiten Sie zum Antrag.

Was passiert mit meinen Angaben?

Ihr Ergebnis sehen Sie immer – auch wenn Sie keine Daten weitergeben. An Anbieter geben wir nur etwas weiter, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, und nur für die Bereiche, die Sie auswählen. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen.

Kann ich das für meine Mutter oder meinen Vater ausfüllen?

Ja. Viele Angehörige nutzen Pflegepfeiler für jemand anderen. Wenn es um eine Einwilligung geht, fragen wir, ob eine Vollmacht oder Betreuung vorliegt.

Ist das eine Pflegeberatung?

Nein. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein kostenloser Anspruch gegenüber Ihrer Pflegekasse – auch für Angehörige. Wir weisen Sie aktiv darauf hin. Bei Widersprüchen und Rechtsfragen verweisen wir an Sozialverbände wie VdK oder SoVD.

Warum gerade jetzt?

Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 anheben soll. Nach dem aktuellen Entwurf zählt das Antragsdatum: Anträge bis 31.12.2026 werden voraussichtlich noch nach dem bisherigen Recht geprüft. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Kostenlos und unverbindlich

Finden wir gemeinsam heraus, was Ihnen zusteht.

Hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie zurück, beantworten Ihre Fragen und gehen die ersten Schritte mit Ihnen – auf Wunsch auf Arabisch oder Türkisch.

  • Für Sie kostenlos
  • Ruhig und in Ihrem Tempo
  • Sie entscheiden, was mit Ihren Daten passiert
Für wen fragen Sie?